Mit rei vindicatio (lat.) wurde im römischen Recht die Klage auf Herausgabe des Eigentums bezeichnet. Im deutschen Recht wird damit der Herausgabeanspruch des Eigentümers bezeichnet. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/reivindicatio.php
Rei Vindicatio (lat., Vindikation, Eigentumsklage), die dem nicht besitzenden Eigentümer einer Sache gegen jeden, der diese Sache besitzt, zustehende Klage auf Anerkennung des Eigentums und Herausgabe der Sache mit allem Zubehör. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html